Das Thema Entschädigung für annullierte Flüge ist oft eine mühsame Angelegenheit für Passagiere, die von einer plötzlichen Flugannullierung betroffen sind. Das deutsche Luftverkehrsrecht, auch bekannt als Flightright, regelt die Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Flugausfällen.
Gemäß dem Flugrecht haben Passagiere das Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert wurde. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Flugdistanz ab. Für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von weniger als 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Passagier. Bei Flügen innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen Flügen außerhalb der EU mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km beträgt die Entschädigung 400 Euro pro Passagier. Für alle Flüge außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km beträgt die Entschädigung 600 Euro pro Passagier.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nur in bestimmten Situationen gewährt wird. Wenn die Fluggesellschaft den Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise schlechtem Wetter oder Streiks, annulliert hat, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Wenn jedoch die Fluggesellschaft den Flug aus Gründen annulliert hat, die unter ihrer Kontrolle liegen, wie technische Probleme oder Überbuchung, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen Passagiere in der Regel eine formelle Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Die Fluggesellschaft hat dann 30 Tage Zeit, um zu antworten und das Ergebnis mitzuteilen. Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung ablehnt, können Passagiere die Unterstützung einer Verbraucherorganisation oder eines Anwalts in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zusammenfassend ist die Entschädigung für annullierte Flüge ein wichtiger Schutzmechanismus für Passagiere, die von Flugannullierungen betroffen sind. Das Flugrecht gibt Passagieren klare Richtlinien und Rechte, um ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Passagiere sollten sich bewusst sein, dass sie in bestimmten Situationen keinen Anspruch auf Entschädigung haben und dass die Einreichung einer Beschwerde bei der Fluggesellschaft der erste Schritt zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ist.