Das Online-Shopping erfreut sich derzeit großer Beliebtheit, weil die Produkte oftmals erheblich preiswerter sind als im Einzelhandel und weil es einfach bequem, praktisch und zeitsparend ist. Aber wie sieht es mit den Kosten von Rücksendungen bei Fehlbestellungen aus?

Kostenlose Rücksendung als Serviceleistung

Viele Onlinehändler, gerade im Bereich von Mode und Kleidung, wissen natürlich um den Umstand, dass beispielsweise das bestellte Kleidungsstück nicht passt oder doch nicht gefällt und bieten ihren Kunden die kostenlose Rücksendung der Artikel als Serviceleistung an. Dies natürlich nicht nur aus Gründen der Kulanz sondern auch, um sich werbewirksam von den Wettbewerbern abzuheben.

In diesen Fällen muss man sich als Verbraucher um die Kosten von Rücksendungen grundsätzlich keine Sorgen machen.

Die Rechtslage bei Rücksendungen

Bei sogenannten Fernabsatzverträgen, wie es im Recht genannt wird, trägt grundsätzlich der Händler die Kosten der Rücksendung. Es kommt allerdings darauf an, ob der Händler sich auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht beschränkt oder ein Rückgaberecht anbietet.

Gesteht er lediglich das Widerrufsrecht zu, so trägt er zwar auch grundsätzlich die Kosten aber nur ab einem Betrag von 40EUR. Der Betrag bezieht sich grundsätzlich auf einen einzigen Artikel. Ist das nicht der Fall kann der Verbraucher mit den Kosten der Rücksendung belastet werden. Auch wenn der Artikel diesen Wert übersteigt aber zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Zahlung oder Teilzahlung erfolgt ist, kann der Verbraucher mit den Kosten der Rücksendung belastet werden. Dazu kann es unter anderem kommen, wenn der Kauf auf Rechnung erfolgt.

Dies muss aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Widerrufsbelehrung des Händlers so festgehalten sein. Sollte das nicht der Fall sein, so muss der Händler die Kosten für die Rücksendung tragen.

Aufschläge und rechtliche Grauzonen

Aufschläge auf die Versandkosten, die durch eine Expresslieferung entstehen, hat unabhängig von vorgenanntem auf jeden Fall der Händler zu tragen. Kosten, die durch eine Zahlung per Nachnahme entstehen sind vom Gesetzgeber nicht klar geregelt. Es gibt aber Gerichtsentscheidungen, die diese Kosten dem Händler zuordnen. Die Fälle, in denen zwar die gesamte Bestellung den Wert von 40EUR übersteigt aber nicht der einzelne Artikel sind rechtlich umstritten und es gibt von Seiten der Gerichte diesbezüglich widersprüchliche Entscheidungen.

Tipp: Geschenke