Wer noch nichts davon gehört hat, der sollte wissen, dass es legales LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) frei verkäuflich im Internet gibt. 1V LSD (bereits verboten!) wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder unter der Zunge eingenommen werden. Es kommt auf die Dosis und die Person an und kann zu Pseudo-Halluzinationen, veränderter sowie intensiverer Wahrnehmung führen, Ängste, Euphorie und Paranoia auslösen.

Es kann aber auch zu tieferen Gedanken kommen. Diese Variante fällt weder ins Betäubungsmittelgesetz, noch ins neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder ins Arzneimittelgesetz. Demnach kann man diese legale LSD Variante in Deutschland bestellen und ohne Probleme direkt nach Hause liefern lassen. Es stellt eine Prodrug zu LSD dar. Das heißt, erst im Körper wird es zu LSD umgewandelt.

Es wird dem menschlichen Körper somit in seiner inaktiven Form zugeführt und wird dann, durch verschiedene Stoffwechselvorgänge, erst im Körper in seine aktive Form umgewandelt. Es handelt sich um eine bewusstseinserweiternde wirkende halluzinogene Substanz und Forschungschemikalie. LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) kam erst Ende Juli 2021 auf den Markt. Es gab Studien, denen zufolge wird LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) innerhalb von vier Stunden aus dem Gehirn herausgespült. Hingegen kann die Wirkung der halluzinogenen Droge LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) bis zu einem ganzen Tag andauern. Dies sollte vor der Einnahme unbedingt berücksichtigt werden. Es sollte noch erwähnt werden, dass es der Nachfolger von 1CP LSD (bereits verboten!) ist. Daher wird LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) im Internet als Ersatzstoff für 1CP LSD (bereits verboten!) angeboten. Leider wird LSD (1V-LSD) (bereits verboten!) ab Sommer 2022 auch schon wieder verboten. Laut Berichten im Internet, könnte das Verbot bereits im Juni 2022 in Kraft treten.